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Hallo Ihr Lieben,
hier also noch mal schriftlich was wir beim Arbeitsreffen im Januar besprochen und verabredet haben...
viel Spaß beim Lesen und weiter Denken und Ideen sammeln und...
Arbeitstreffen in Eppingen 13.01.07 14.01.07
Grundlage der Diskussion stellt der Forum bereits angesprochene Oberpunkt: Standards, Wege und Ziele des Therapiebegleithundeteams dar:
Als Grundlage zur Diskusson steht uns der von Susanne geschriebene Text zur Verfügung. (Jetzt zu finden unter TBD intern Lehrer)
Zu klären ist als erstes wie auf Grund der interdisziplinären Vielfalt durch die verschiedenen Berufsgruppen überhaupt allgemeingültige Standards entwickelt werden können und in wieweit dies Berufsgruppen spezifisch aufzuteilen ist.
Erster Diskussionspunkt:
In wieweit ist es notwendig den Hund nicht in der Praxis (egal in welcher) alleine zu lassen. Beispiele zeigen, das es absolut Notwendig ist und als Standard aufgenommen werden könnte, dass Hunde in der Praxis (Schulgruppe, Heimgruppe, Praxis, Hausbesuch) nicht mit Klienten alleine gelassen werden dürfen. Verlässt ein Hundeführer den Raum, muß der Hund oder der Klient ihn zwingend begleiten. Hier geht es um Versicherungsgründ und darum das ja noch dünne Image von Therapiebegleithunden möglichst wenig Angreifbar zu machen.
Zweiter Diskussionspunkt: Kurze Diskussion des Buches Das Therapiehunde Team von Inge Röger-Lakenbrink Verlag Kynos (hier finden sowohl der TBD als auch das mittt Erwähnung und es gibt schöne Bilder von Karl mit Taylor) Das Buch ist nicht Berufsgruppenspezifisch und auch für Leute die mit ihrem Hund als Besuchshund,zum Beispiel in einem Altenheim arbeiten. Die Wortwahl des Titels, Therapiehunde-Team ist für uns nicht zufriedenstellend und etwas schwierig, weil der Hund häufig als Therapiehund und dann an anderen Stellen als Therapiebegleit- Hund bezeichnet wird. Diese Bezeichnungen stellen wiederum in der Praxis für Pädagogen oft ein Problem dar, weil Kostenübernahmen für pädagogische Leistungen anders abgerechnet werden müsen als Kostenübernahmen für Therapien. Kosten werden hier erwähnt und als Diskussionswürdig betrachtet. Die Autorin stellt in Frage, ob es aus ethischen (Hundeschutz) Gründen vertretbar ist, den Hund finanziell gewinnbringend einzusetzen. (Da wir davon im Moment in der Regel noch nicht leben, ist dies für viele (noch) nicht vordergündig. Uns ist wichtig die Beachtung des Tierschutzes hervorzuheben und den Hund so einzusetzten, das für diesen kein Schaden entsteht. (Wird ein Hund als Einnahmequelle so genutzt das er die Haupteinnahmequelle darstellt, ist besonders auf diesen Punkt zu achten.)
Dritter Diskusssionspunkt: Es wird überlegt, zur Jahreshauptversammlung ein Arbeitstreffen gegen 15:00 am Samstag den 28.04.07 zu veranstalten und das Fernsehn einzuladen. Für die MVV werden folgende Themen vorgeschlagen: 1.Die Begrifflichkeit Therapie- Pädagogik- Begleithund zu diskutieren. 2.Nachweis zur Quallitätssicherung sollte es besser kontroliert werden, dass die Prüflinge der Therapiebegleithundeprüfung auch wirklich eine abgeschlossene Ausbildung im therapeutischen, pädagogischen oder medizinischen Bereich haben? (Was ist mit Leuen, die die Therapiebgleithund-Ausbildung abschließen, bevor sie ihre Therapeutisch-Pädagogische Ausbildung beendet haben? Wie genau wird das kontrolliert? Zertifikat gegebenenfalls erst Aushändigen nach Vorlage der Abschlußzertificierung?) 3.Wie gehen wir mit Leuten um, die in der Vergangenheit ihre Ausbildung beim TBD gemacht haben und danach ihre Ausbildung nicht beendet haben. Können und wollen wir das Zertifikt nachträglich entziehen.
Vierter Diskussionspunkt: Den Punkt Standards, Wege und Ziele während der Diskussion im Forum sperren, Guido kümmert sich... Generell wird das Forum etwas enger gegen die Nutzung von Aussen geschützt, so dass Leute ohne quallifizierten Hintergrund nicht darin schreiben können.
Fünfter Diskussionspunkt: Diskussion des Punktes Kostenübernahme aus dem Skript von Susanne Wichtig ist aufzunehmen, dass Hunde nur im festen Therapiebegleithunde Team arbeiten.Es sollte noch mal darauf hingewiesen werden, dass der Hund Eigenntum eines Pädagogen ist, und nur mit diesem im Team eingesetzt werden kann. Der Hund kann nicht mit einem anderen Pädagogen arbeiten mit dem er nicht zusammen geprüft ist und er soll schon gar nicht einer Einrichtung gehören. Bei den Kosten der Ausbildung bzw. Den Kosten der Haltung, Unterbringung, Fütterung, Tierarzt, gibt es unterschiedliche Reglungen. Zum Teil werden die Ausbildungkosten vom Arbeitgeber getragen. Es sollte darauf hingewiesen werden, dass diese Kosten beim Finanzamt geltend gemacht werden können und sollten. (Werbekosten: Hund: Kostenpunkt: Therapiematerial; Futter: Unterhaltung des Therapiematerials). (!!!Steuerberater kennen sich hier oft nicht besonders gut aus!!!)
Sechster Diskussionspunkt: Die Bereiche für Standards, Wege und Ziele des Therapiebegleithundeteams werden in Arbeitsgruppe aufgeteilt (siehe Forum intern). Als erste Arbeitsgrundlage sollen Konzeptgrundlagen mit der Überschrift: Der Therapiebegleithunde-Einsatz in der ______________________- unterliegt folgenden Standards:
Hierzu sollen Vorschläge und Ausarbeitungen entwickelt und ins Forum gestellt werden. Zur besseren Übersicht sollen Ausarbeitungen, Thesenpapiere oder Anregungen zuerst an die zuständigen der jeweiligen Berufsgruppen geschickt (siehe Forum intern) und dann von diesen, ggf.vorsortiert oder zusammengefasst und ins Internet gestellt. Leute die das Forum nutzen, können dann direkt Stellung zu den einzelnen Standard-Vorschlägen nehmen. Wie das genau gehen soll kann man auch noch mal ausführlich in dem Beitrag "Arbeitsgruppe Standards, Wege und Ziele des Therapiebegleithundteams" von Karl nachlesen.
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